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Aktuelles

11.01.2011
KfW-Bank ändert Konditionen

Wiedereinführung der Förderung von Einzelmaßnahmen
Zum 1. März 2011 ändert die KfW-Bank ihre Konditionen im CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Im Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit und Investitionszuschuss“ (Nr. 151, 152 und 430) wird die ausgesetzte Förderung der Einzelmaßnahmen wieder eingeführt. Dies ermöglicht eine schrittweise energetische Modernisierung von Gebäuden.

Die technischen Anforderungen werden dabei um durchschnittlich ca. 20% erhöht, im Verhältnis zu den Anforderungen im ausgesetzten Programm. Zudem beziehen sich die Anforderungen nicht mehr auf den Wärmedurchgangswiderstand (R-Wert) des neu aufzubringenden Dämmstoffes, sondern es wird zukünftig der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) des gesamten Bauteils bewertet. Damit können auch Bauteile, die schon gute bis sehr gute Dämmeigenschaften aufweisen, gefördert werden, auch wenn ggf. nur eine geringe Dämmung zusätzlich eingebaut wird. 

Im Sinne der Qualitätssicherung und der Unterstützung eines ganzheitlichen Sanierungskonzeptes wird mit der Förderung von Einzelmaßnamen die Einbindung eines Sachverständigen (analog zur Vorgehensweise bei KfW-Effizienzhäusern) zur Voraussetzung. Dies kann ggf. über eine staatlich geförderte Energieberatung (Vor-Ort-Beratung) erfolgen.

Für Einzelmaßnahmen wird eine Förderung als Zuschuss von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 € pro Wohneinheit, gewährt. Als Kredit können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt usw.), maximal 50.000 € je Wohneinheit, in Anspruch genommen werden. 

Baubegleitungszuschuss bereits ab einer Einzelmaßnahme
Im Programm „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ (Nr. 431) wird zur Unterstützung der höheren Anforderungen und der Qualitätssicherung die Förderung des Baubegleitungszuschusses schon ab einer Einzelmaßnahme gewährt. Bislang war die Förderung erst ab mindestens zwei Einzelmaßnahmen möglich.

Für die Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen während der Sanierungsphase wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.000 € pro Antragsteller und Investitionsvorhaben gewährt.

Weitere Informationen unter www.kfw.de

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